ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON INHALTEN
der pewag austria GmbH, Gaslaternenweg 4, 8041 Graz, Austria
im Folgenden als “Lizenzgeber“ bezeichnet
und
dem Empfänger von Inhalten im Folgenden als “Lizenznehmer” bezeichnet.
Dieser Vertrag regelt die Einräumung von Rechten zur Nutzung von Photos, Illustrationen, Animationen, Videos, Filmen und anderen Werbeinhalten (der “Inhalt”) durch den Lizenznehmer, die ihm vom Lizenzgeber unabhängig von der Form der Übertragung (zB als elektronisches File, auf einem Datenträger oder in gedruckter Form) zur Verfügung gestellt werden.
2. Übliche Nutzungsbedingungen
Der Lizenzgeber gewährt hiermit dem LizenznehmerDer Lizenzgeber gewährt hiermit dem Lizenznehmer unentgeltlich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht den “Inhalt” im Zusammenhang mit der Funktion des Lizenznehmers als Handelsvertreter, Vertragshändler, Zeitungsherausgeber oder Nachrichtenagentur und in dem Ausmaß wie es weiter gehend im Handelsvertreter-, Vertragshändler, Herausgeber- oder Agenturvertrag geregelt ist, in Form der erlaubten Nutzungsarten (die weiter unten definiert sind) für den ausschließlichen Zweck der Bewerbung von Produkten des Lizenzgebers im jeweiligen Vertragsgebiet des Lizenznehmers zu nutzen.
Soweit eine Tätigkeit oder Nutzung nicht in diesem Vertrag als „Erlaubte Nutzungsart“ definiert ist, ist die Nutzung untersagt. Alle anderen Rechte am Inhalt einschließlich aber nicht beschränkt auf sämtliche Urheberrechte und weiter gehende Immaterialgüterrechte am „Inhalt„ sind ausschließlich dem Lizenzgeber vorbehalten.
3. Vertragsdauer
(a) Dieser Vertrag tritt mit der “Annahme“ durch den Lizenznehmer in Kraft und ist wirksam bis er durch den Lizenzgeber im Wege einer schriftlichen Erklärung widerrufen wird. Im Allgemeinen bleibt der Lizenznehmer berechtigt, den “Inhalt” über den Zeitraum eines Jahres (die “Produktsaison”) ab Wirksamkeit des Vertrages zu nutzen.
Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag dadurch beenden, dass er den “Inhalt” und alle Kopien davon sowie angeschlossene Unterlagen (soweit vorhanden) vernichtet und jede weitere Verwendung des Inhalts unterlässt. Im Fall des Widerrufs oder der Kündigung dieses Vertrages, verpflichtet sich der Lizenznehmer zur (i) sofortigen Unterlassung jeder weiteren Nutzung des Inhalts für welchen Zweck immer (ii) zur sofortigen Vernichtung oder Löschung aller Kopien und Ablagen des Inhalts sowie allenfalls angeschlossener Unterlagen; und (iii) soweit verlangt, zur Abgabe der schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Lizenzgeber, dass diese Verpflichtungen erfüllt worden sind.
4. Erlaubte Nutzungen
Erlaubte Nutzungen. Im Folgenden sind die erlaubten Nutzungen des „Inhalts“ aufgelistet, dies jeweils unter der Bedingung, dass jede Nutzung immer und ausschließlich der Bewerbung von Produkten des Lizenzgebers dienen muss:
1. Werbe- und verkaufsfördernde Aktivitäten einschließlich Presseartikel, gedruckte Materialien, Produktverpackungen, Präsentationen, Film- und Video Präsentationen, Werbespots, Kataloge, Broschüren, verkaufsfördernde Gruß- und Postkarten (nicht jedoch für den Zweck des Wiederverkaufs oder der Lizenzierung);
2. online oder elektronische Publikationen, einschließlich Webseiten;
3. Drucke, Poster (aus Papier) und andere Reproduktionen zu verkaufsfördernden Zwecken wie in Punkt 1 oben dargestellt , aber nicht für den Wiederverkauf, die Lizenzierung oder andere Vertriebsarten; und
4. jede andere Verwendung, die vom Lizenzgeber schriftlich gestattet wird.
Im Fall eines Zweifels darüber, ob eine erlaubte Nutzungsart vorliegt oder nicht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, eine Stellungnahme des Lizenzgebers darüber einzuholen.
5. Verbotene Nutzungen
(a) Verbotene Nutzungen. Dem Lizenznehmer ist jede Nutzung in Bezug auf den Inhalt untersagt, die nicht im Punkt 4. ausdrücklich genehmigt ist. Aus Gründen der Klarstellung werden im Folgenden “Verbotene Nutzungen” aufgelistet. Es ist dem Lizenznehmer untersagt:
1. den Inhalt zu verändern, zu bearbeiten oder zu kompilieren, soweit dies über die Vergrößerung oder Verkleinerung des Formats hinausgeht.
2. den Inhalt oder Teile davon als Teil einer Handelsmarke, einer Design-Marke, eines Handelsnamens, einer Unternehmensbezeichnung oder eines Logos, außer die Marke PEWAG oder andere Marken der Pewag-Gruppe zu verwenden;
3. den Inhalt in einer Art und Weise zu verwenden, die vom Lizenzgeber vernünftigerweise oder von Gesetzes wegen als von pornografischer, obszöner, unmoralischer, rechtswidriger, diffamierender oder beleidigender Natur angesehen wird oder die voraussichtlich geeignet ist, eine Person oder Vermögenswerte, die im Inhalt dargestellt sind, in Misskredit zu bringen;
4. insoweit der Inhalt Quellcodes beinhaltet, diesen zur Gänze oder teilweise zu rekonstruieren, zu dekompilieren oder zu zerlegen;
5. Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder andere gesetzlich geschützte Rechte zu entfernen die am Inhalt angebracht oder in diesen auf andere Weise eingebettet sind;
6. den Inhalt oder die darauf gemäß diesem Vertrag gerichteten Rechte unterzulizenzieren, weiter zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, abzutreten, zu verschenken oder auf andere Weise zu übertragen.
6. Gewährleistung des Lizenzgebers
(a) Der Lizenzgeber leistet ausschließlich Gewähr dafür, dass: (i) die Nutzung des Inhalts gemäß diesem Vertrag und in der Form in dem der Inhalt vom Lizenzgeber überlassen wird, nicht in Urheberrechte, sittliche Rechte, Markenrechte oder Immaterialgüterrechte eingreift und auch kein Recht auf Privatsphäre oder Veröffentlichungsrecht verletzt; und (ii) dass alle notwendigen Genehmigungen zur Verwendung des Inhalts auf die Weise, die in diesem Vertrag gestattet wird, vorliegen. Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung oder Haftung für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Einsetzbarkeit des Inhalts.
7. Haftung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer haftet dafür und hält den Lizenzgeber, seine konzernverbundenen Gesellschaften, die InhalteAnbieter und deren Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Gesellschafter, Partner und Vertreter schadlos in Bezug auf alle Ansprüche, Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Auslagen (einschließlich notwendiger und zweckmäßiger Rechtsberatungshonorare), die einer der genannten Personen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Lizenznehmers oder seiner Mitarbeiter oder Bevollmächtigten gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages entstehen.